Kosten



Kosten


Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe richtet sich - außer bei Rahmengebühren - nach dem Streitwert. Davon abweichend können Honorarvereinbarungen über Pauschalen bzw. Stundensätze geschlossen werden. Die voraussichtlichen Kosten bespreche ich gern mit Ihnen im Rahmen des Erstgespräches.

 

Soweit vorhanden, übernimmt  in den meisten Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten. Ich übernehme gerne die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bezüglich der Kostenübernahme. Sie müssen mir dazu nur Ihre Versicherungsdaten zur Verfügung stellen.



Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die anfallenden Kosten.

 

Einkommensschwache Menschen ohne Rechtsschutzversicherung können außergerichtlich Beratungshilfe oder für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, springt der Staat bei den Anwalts- und Gerichtskosten ein, um Ihnen die Durchsetzung Ihrer Rechte zu ermöglichen. Formulare zur Beantragung der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe finden Sie HIER.



Mein Rat an Sie:

 

Vor dem Gang zum Rechtsanwalt müssen Sie sich  nicht erst selbst an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden. Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man also keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen.



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