Sozialrecht


Sozialrecht

Arbeitslosigkeit oder eine plötzliche Erkrankung mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann jeden treffen. Die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Leistungen der Krankenkasse (Krankengeld, Kosten für Behandlungen), der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld I), des Jobcenters (Arbeitslosengeld II)  und der Rentenversicherung (REHA oder Erwerbsminderungsrente) sind oftmals nur durch Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht durchsetzbar.



Sozialrechtliche Probleme sind z. B.:

 

  1. Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Verletztengeld, Rente etc.)
  2. Arbeitslosenrecht (Arbeitslosengeld, Sperrzeit etc.)
  3. Grundsicherungsrecht (Leistungen vom Jobcenter, Rückforderungen und Sanktionen)
  4. Krankenversicherungsrecht (z.B. Krankengeld, Übernahme von Behandlungskosten usw.)
  5. Rentenversicherungsrecht (REHA, Erwerbsminderungsrente usw.)
  6. Schwerbehindertenrecht (Anerkennung der Schwerbehinderung, Merkzeichen, Herabsetzung des Grades der Behinderung bei Heilungsbewährung usw.)
  7. Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, Beitragsrecht, Statusfeststellung

 



Mein Rat an Sie:



Verschenken Sie nichts, was Ihnen zusteht! Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Behörden über Ihren Antrag rechtmäßig, d. h. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften entscheiden.



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