Sozialrecht
Arbeitslosigkeit oder eine plötzliche Erkrankung mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann jeden treffen. Als Fachanwalt für Sozialrecht vertrete ich Sie gern bei Rechtsstreitigkeiten zur Anerkennung einer Schwerbehinderung oder eines Arbeitsunfalls, zur Durchsetzung von Leistungen der Krankenkasse (Krankengeld, Kosten für Behandlungen), der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld I) und der Rentenversicherung (REHA oder Erwerbsminderungsrente), wenn nötig mittels Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht.
Sozialrechtliche Probleme sind z. B.:
- Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Verletztengeld, Rente etc.)
- Arbeitslosenrecht (Arbeitslosengeld, Sperrzeit etc.)
- Krankenversicherungsrecht (z.B. Krankengeld, Übernahme von Behandlungskosten usw.)
- Rentenversicherungsrecht (REHA, Erwerbsminderungsrente usw.)
- Schwerbehindertenrecht (Anerkennung der Schwerbehinderung, Merkzeichen, Herabsetzung des Grades der Behinderung bei Heilungsbewährung usw.)
Mein Rat an Sie:
Verschenken Sie nichts, was Ihnen zusteht! Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Behörden über Ihren Antrag rechtmäßig, d. h. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften entscheiden.
