1. Verkehrsordnungswidrigkeiten – Bußgeldbescheid z.B. wegen Tempo- oder Rotlichtverstoß
2. Verkehrsstrafrecht - z.B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung
3. Unfallregulierung – Schadensersatz und Schmerzensgeld
4. Fahrerlaubnisrecht – Punkte, MPU, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
5. Sachmängel - Ansprüche bei Kauf, Verkauf, Miete und Leasing von Kraftfahrzeugen
Mein Rat an Sie:
Nach einem Unfall, bei einem Bußgeldbescheid oder bei Ermittlungen wegen eines verkehrsrechtlichen Straftatbestandes immer erst zum Fachanwalt für Verkehrsrecht!
Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen sollte niemals ohne fachanwaltliche Hilfe zum Tatvorwurf Stellung genommen werden - weder mündlich noch durch einen Anhörungsbogen. Wer beschuldigt wird, hat ein Aussageverweigerungrecht. Erst nach Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt lässt sich die Situation zuverlässig bewerten.
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